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25.04.10  

Schleswig-Holstein: Kürzungen des Landeshaushalts im Bereich Kultur

Stellungnahme der Kulturpolitischen Gesellschaft,
Landesgruppe Schleswig- Holstein


Die Landesregierung legte - allerdings nur als „(unveröffentlichte) Anhörungsfassung“ - im Jahr 2007 ein Kulturkonzept vor. Ziel war es, sowohl den Stellenwert, den Kulturpolitik in Schleswig-Holstein hat, wie auch die (zukünftigen) Themen und dazugehörigen Maßnahmen, die im Zentrum ihrer Kulturpolitik stehen, zu dokumentieren. Die Landesregierung wollte mit dem Kulturkonzept auch die Kommunen und Gebietskörperschaften auf diese Weise einladen, die gemeinsame Verantwortung für die Kultur weiterzuentwickeln. Eine Fortschreibung, verbunden mit einem Umsetzungsbericht, sollte in jeder kommenden Legislaturperiode vorgenommen werden.

Im ersten Kapitel, unter dem allgemeinen Gliederungspunkt: Themen, Bereiche und Strukturen, wurde auf die Bedeutung der „Kulturelle Infrastruktur“ eingegangen:
„Menschliches Leben kann ohne Kultur nicht gedacht werden, Kultur bildet die Grundlage von Staaten und sozialem Leben. Kultur hat so umfassende existenzielle Bedeutung. Kultur schafft Geschichte, Gegenwart, Zukunft und damit Identität. Dies bezieht sich auf alle Menschen, auf deren Selbstentfaltung und Lebensqualität, auf alle Formen des sozialen Miteinanders. Kultur ist so auch Bedingung dafür, sich mit Offenheit und Toleranz Unbekanntem zu öffnen. Der demokratische Staat schafft die ideellen, rechtlichen und materiellen Voraussetzungen für eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen an Kunst und Kultur.

Das bedeutet,
- Möglichkeiten für die Entstehung, die Wahrnehmung, die Bewahrung und die Akzeptanz von Kunst und Kultur zu schaffen,
- die Freiheit der Kunst und die Voraussetzungen für eine vom Staat unbeeinflusste künstlerische Entfaltung zu sichern,
- den freien und ungehinderten Zugang zu Kunst und Kultur von allen, unabhängig von Alter, Rasse, Geschlecht, nationaler Identität oder sozialer Herkunft, zu ermöglichen, und - schließlich Rahmenbedingungen zu schaffen, die auch in bildungspolitischem Interesse dazu beitragen, die Nachfrage nach Kunst und Kultur, auch bei eher abseits stehenden Bevölkerungsteilen, zu wecken.“ (zitiert aus Anhörungsfassung „Kulturkonzept Schleswig-Holstein“ 2007, S. 4)

„Der Umgang mit Kunst und Kultur trägt zur individuellen und kollektiven Identitätsbildung bei. Den Grundstein dafür legt kulturelle Bildung, die ein wesentlicher Baustein zum Verständnis und zur Teilhabe an Kunst und Kultur ist. Die Beschäftigung mit Kultur setzt Kreativität und Phantasie frei, fördert die Entwicklung der Lernfähigkeit und liefert einen Beitrag zur Entwicklung von Schlüsselqualifikationen. Es ist ein konsequentes kulturpolitisches Anliegen, die kreativen und musischen Anlagen der Menschen frühzeitig zu entdecken, um sie entsprechend zu entwickeln und zu fördern. Kulturelle Bildung muss daher nicht nur in den Schulen und Hochschulen, sondern in allen Bildungseinrichtungen, in Kindergärten, Vorschulen, in Aus- und Fortbildung, angemessen verankert sein und in alle Einrichtungen der kulturellen Infrastruktur wie Bibliotheken, Literatureinrichtungen, Archive, Museen, Theater, historische Stätten, Jugendtreffs, soziokulturelle Zentren, Kulturvereine und –initiativen, Eingang finden.

Nur das Zusammenspiel von bewusstem, selbstverständlichem Umgang mit dem kulturellen Erbe, von Kunstschaffen in Freiheit und Vielfalt, von kultureller Infrastruktur und kultureller Bildung ist ein starkes Fundament für eine demokratische Gesellschaft.“ (ebenda, S. 5)

Als Kulturpolitische Gesellschaft nehmen wir wahr, dass viele Institutionen und Initiativen in den letzten Jahren auf neue Anforderungen mit gesteigerter Effizienz und (professionellem) Management reagiert haben. Sie haben sich als Serviceeinrichtungen und Kompetenzzentren profiliert und sind vielfältige Kooperationen eingegangen, um Synergien zu erschließen und vorhandene öffentliche, privatwirtschaftliche und bürgerschaftliche Ressourcen zu nutzen. Durch die Wirtschaft- und Finanzkrise sind die Ressourcen über Sponsoring und Spenden sowie Fundrising zu einem großen Teil weg gebrochen.

Insofern ist eine weitere Kürzung des Kulturhaushalts in den kommenden drei Jahren um rund 35% nicht hinnehmbar, vor allem, wenn sie mit „dem Rasenmäher“ erfolgt und nicht mit einer inhaltlich- substanziellen Diskussion über ein Kultur-Konzept des Landes verbunden wird.
Das Land muss u. E. seine Verantwortung gegenüber der kulturellen Infrastruktur, unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips, das keine statische Geborgenheit, sondern eine verlässliche Partnerschaft der Kulturakteure, der kommunalen Partner und des Landes in einer gemeinsam zu verabredenden, dynamischen Entwicklung bedeutet, wahrnehmen.
Das vielfältige Geflecht kultureller Infrastruktur, das ein flächendeckendes, differenziertes, allgemein zugängliches und möglichst wohnortnahes Kulturangebot ermöglicht, muss trotz der äußerst engen Haushaltslage des Landes für die Zukunft gesichert werden.
Kunst und Kultur sind – überall in Deutschland und überall in Europa - in zunehmendem Maß auch ein Wirtschaftsfaktor, der auch die wirtschaftliche Zukunft unseres Landes sichern hilft.
Für das Land Schleswig- Holstein gilt in besonderem Maße, dass die Attraktivität und kulturwirtschaftliche Bedeutung eines Landes markant durch ihre Kunst- und Kulturszene bestimmt wird, kulturwirtschaftliche und kulturtouristische Aktivitäten verbessern und stärken die Wirtschaft des Landes.

Kulturpolitische Gesellschaft


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