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Soziokultur in Schleswig-Holstein | ![]() |
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Zentren | Die LAG Soziokultur - Vorstand, Plattform, Satzung | Aktuelles | ![]() |
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LAG SelbstdarstellungDie Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur Schleswig-Holstein e.V. ist der Fach- und Interessensverband für Soziokultur in Schleswig-Holstein und fungiert als Träger für landesweite Kooperationsprojekte. Die Gründung der Landesarbeitsgemeinschaft soziokultureller Zentren in Schleswig- Holstein (LAGS-SH) erfolgte 1985 als loser Zusammenschluss von acht Zentren. Die heutige LAG Soziokultur konstituierte sich 1990 als eingetragener Verein. Mittlerweile ist der Verband auf 24 Mitgliedseinrichtungen angewachsen, davon 20 Einrichtungen in freier Trägerschaft (Verein), 3 Zentren in kommunaler und 1 in Verbandsträgerschaft. (Stand 2008) Der VorstandDer Vorstand besteht aus mindestens drei gleichberechtigten Mitgliedern. Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt. Auf Antrag der Hälfte der Mitglieder kann auch während des Geschäftsjahres eine Neuwahl des Vorstandes erfolgen. Wiederwahl ist möglich. PlattformSelbstverständnis Die Landesarbeitsgemeinschaft soziokultureller Zentren in Schleswig-Holstein e.V. (LAG Soziokultur) ist der Fach- und Interessensverband für Soziokultur in Schleswig-Holstein. Für eine Mitgliedschaft sind die in § 2 der Satzung formulierten Kriterien entscheidend. Zielsetzung Die LAG Soziokultur e.V. verfolgt das Ziel, soziokulturelle Arbeit in Schleswig-Holstein zu sichern und auszubauen, die Zusammenarbeit zwischen allen soziokulturellen Einrichtungen zu fördern, die eine alternative und soziale Kulturarbeit betreiben, neue Initiativen zu unterstützen, insbesondere auf dem Land, die Öffentlichkeit über die geleistete Arbeit der Mitgliedseinrichtungen zu informieren und die Interessen der Mitglieder gegenüber öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein (Landtag, Kommunen, Gemeinden, Behörden, Verbände usw.) zu vertreten. Darüber hinaus soll die Zusammenarbeit/ Kooperation mit anderen Verbänden und Organisationen des kulturellen Lebens gefördert werden. Mitglied werden in der LAGOrdentliche Mitglieder des Vereins können soziokulturelle Zentren und Initiativen werden, d.h. juristische Personen, nicht rechtsfähige Vereine, Gesellschaften und Projekte sowie kommunale und andere öffentliche Rechtspersonen, die den Merkmalen des § 2, Absatz II der Satzung entsprechen. Die Satzungder Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur Schleswig-Holstein e.V. – LAG Soziokultur e.V. –, Gurlittstraße 22, 25813 Husum § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen „Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur Schleswig-Holstein e.V.“ (abgekürzt: LAG Soziokultur und hat seinen Sitz in 25813 Husum. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. |
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© 2008 LAG Soziokultur Schleswig-Holstein e.V. | ![]() |
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