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Soziokultur in Schleswig-Holstein | ![]() |
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Zentren | Mitgliedschaft in der LAG Soziokultur e.V. | Aktuelles | ![]() |
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Mitglied werden in der LAG Soziokultur e.V.Ordentliche Mitglieder des Vereins können soziokulturelle Zentren und Initiativen werden, d.h. juristische Personen, nicht rechtsfähige Vereine, Gesellschaften und Projekte sowie kommunale und andere öffentliche Rechtspersonen, die den Merkmalen des § 2, Absatz II der Satzung entsprechen. Assoziierte Mitglieder können Privatpersonen werden sowie andere Vereine, Zusammenschlüsse, Organisationen und Einrichtungen, mit denen eine engere Zusammenarbeit erwünscht wird und die zu einer Unterstützung des Vereinszweckes bereit sind, aber aufgrund der Ausführungen in § 2 kein ordentliches Mitglied werden können. Auf Antrag eines ordentlichen Mitgliedes kann den assoziierten Mitgliedern das Stimmrecht verliehen werden, und zwar nur einzeln und jeweils für einen Tagesordnungspunkt. Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder bei Vorliegen eines entsprechenden Antrages Mitglieder müssen die folgenden Aufnahmekriterien erfüllen:
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© 2008 LAG Soziokultur Schleswig-Holstein e.V. | ![]() |
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