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Soziokultur in Schleswig-Holstein | ![]() |
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Zentren | Selbstverständnis, Zielsetzung, Aufgabenstruktur | Aktuelles | ![]() |
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Plattform der LAG Soziokultur e.V.SelbstverständnisDie Landesarbeitsgemeinschaft soziokultureller Zentren in Schleswig-Holstein e.V. (LAG Soziokultur) ist der Fach- und Interessensverband für Soziokultur in Schleswig-Holstein. Für eine Mitgliedschaft sind die in § 2 der Satzung formulierten Kriterien entscheidend. ZielsetzungDie LAG Soziokultur e.V. verfolgt das Ziel, soziokulturelle Arbeit in Schleswig-Holstein zu sichern und auszubauen, die Zusammenarbeit zwischen allen soziokulturellen Einrichtungen zu fördern, die eine alternative und soziale Kulturarbeit betreiben, neue Initiativen zu unterstützen, insbesondere auf dem Land, die Öffentlichkeit über die geleistete Arbeit der Mitgliedseinrichtungen zu informieren und die Interessen der Mitglieder gegenüber öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein (Landtag, Kommunen, Gemeinden, Behörden, Verbände usw.) zu vertreten. Darüber hinaus soll die Zusammenarbeit/ Kooperation mit anderen Verbänden und Organisationen des kulturellen Lebens gefördert werden. AufgabenAufgabe der LAG Soziokultur e.V. ist es, die strukturellen Rahmenbedingungen für die soziokulturelle Arbeit in Schleswig-Holstein zu verbessern. Das bedeutet:
ArbeitsschwerpunkteDiese Aufgabenbereiche sollen durch folgende Arbeitsschwerpunkte umgesetzt werden: Förderung des Informations- und Erfahrungsaustausch und der Kooperation unter den Mitgliedern (Geschäftsstelle)
Beratungstätigkeit für Mitglieder (Geschäftsstelle)
Lobbyarbeit/Interessensvertretung auf überregionaler Ebene (Vorstand und Geschäftsführung)
Projektarbeit (Vorstand und Geschäftsführung)
Aufbau einer kulturellen Service-, Informations- und Beratungsstelle, bzw. Beteiligung an entsprechenden Gesellschaften (Vorstand und Geschäftsführung),
Beteiligung an Trägergesellschaften für Mitgliedseinrichtungen (Vorstand) ArbeitsverteilungNach diesem Konzept erhält der Vorstand deutlich mehr Arbeitsaufgaben und Entscheidungskompetenz als in der Vergangenheit. Die Mitgliederversammlung MV ist für die Richtlinienvorgaben zuständig, wie in § 7 der Satzung formuliert, deren Umsetzung eigenverantwortlich (mit Berichtspflicht) von Vorstand und Geschäftsführung vorgenommen wird. Die Kontrolle und Weisungsbefugnis für die Geschäftsführung liegt weiterhin beim Vorstand. Einstimmig beschlossen auf der Mitgliederversammlung der LAG Soziokultur e.V. am 4. 12.1997 |
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© 2008 LAG Soziokultur Schleswig-Holstein e.V. | ![]() |
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