Vorteile einer Mitgliedschaft

Interessenvertretung

Auch in der Soziokultur brauchen wir eine starke gemeinsame Stimme, um gehört zu werden. Wir setzen uns auf Landes- und auch auf kommunaler Ebene aktiv für die Interessen der Schleswig-Holsteinischen Soziokultur ein – und geben darüberhinaus eure Bedarfe über unseren Bundesverband auch an die Bundesebene weiter. Nur gemeinsam sind wir stark!

Beratung

Wir beraten und unterstützen unsere Mitglieder bei allen kleinen und größeren Fragen und Nöten im soziokulturellen Alltag – von der Antrags- bis zur Strategieberatung. Wenn wir selber mal keine Antwort wissen, vermitteln wir euch gerne die richtigen Ansprechpartner:innen. Meldet euch gerne jederzeit in unserer Kieler Geschäftsstelle.

Fortbildung

Gemeinsam mit dem Kulturknotenpunkt Mitte bieten wir jedes Jahr ein umfassendes Fortbildungsangebot aus der (sozio)kulturellen Praxis an. Außerdem übernehmen wir die Teilnehmergebühren für die ersten fünf Mitgliedseinrichtungen, die sich zu einer Fortbildung angemeldet haben (für je eine Person). Euer wichtigstes Thema ist noch nicht abgedeckt? Sagt uns Bescheid, wo ihr noch mehr Wissen braucht!

Vernetzung

Im Rahmen von regelmäßigen Netzwerktreffen unterstützen wir außerdem den kollegialen Austausch zwischen unseren Mitgliedern – weil das immer noch der beste Weg ist, gemeinsam zu lernen und sich gemeinsam neuen Herausforderungen zu stellen. Hier sammeln wir auch eure Erfahrungswerte aus der Praxis, eure Ideen und Bedarfe für unsere weitere Arbeit ein.

Kooperationszuschuss von bis zu 1.500€

Wir unterstützen einzelne Projekte unserer Mitglieder mit einem Kooperationszuschuss von bis zu 1.500€ bei einem Eigen- oder Drittmittelanteil von mindestens 50%. Ihr möchtet einen Kooperationszuschuss bei uns anfragen? Dann schickt uns einen ausgeglichenen Finanzplan und eine kurze Projektbeschreibung. Der Vorstand entscheidet dann, ob wir euer Vorhaben als Kooperationspartnerin unterstützen.

Mitglied werden

Ordentliche Mitglieder des Vereins können juristische Personen, nicht rechtsfähige Vereine, Gesellschaften und Projekte sowie kommunale und andere öffentliche Rechtspersonen werden, die den Merkmalen des § 2, Absatz II der Satzung entsprechen.

Assoziierte Mitglieder können Privatpersonen werden sowie andere Vereine, Zusammenschlüsse, Organisationen und Einrichtungen, mit denen eine engere Zusammenarbeit erwünscht wird und die zu einer Unterstützung des Vereinszweckes bereit sind, aber aufgrund der Ausführungen in § 2 kein ordentliches Mitglied werden können. Auf Antrag eines ordentlichen Mitgliedes kann den assoziierten Mitgliedern das Stimmrecht verliehen werden, und zwar nur einzeln und jeweils für einen Tagesordnungspunkt.

Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder bei Vorliegen eines entsprechenden Antrages

Mitglieder müssen die folgenden Aufnahmekriterien erfüllen:

  • die Betonung eines erweiterten Kulturbegriffs,
  • die Förderung der künstlerischen/kreativen Eigenbetätigung,
  • die Integration verschiedener Altersgruppen,
  • die Einbeziehung von sozialen und ethnischen Minderheiten,
  • die nicht-kommerzielle Ausrichtung,
  • die Basis- und Nutzerorientierung
  • die Gewährleistung von demokratischen Organisationsformen und Entscheidungsstrukturen,
  • ein spartenübergreifendes Angebot.
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