Strukturförderung des Landes – Frist: 24. April

Nicht Kunst- und Kulturprojekte, sondern explizit Organisationsentwicklung in soziokulturellen Einrichtungen ist Fokus des Strukturförderprogrammes des Landes Schleswig-Holstein.
Mit bis zu 25.000€ werden Vorhaben gefördert, die es soziokulturellen Zentren und Initiativen in Schleswig-Holstein ermöglichen, die eigene Organisationsstruktur zu stärken, eine nachhaltige Perspektive für sich zu entwickeln und oder das eigene soziokulturelle Angebot weiter auszubauen.

Gefördert werden u.a. Maßnahmen wie:
• die (Re-)Aktivierung des ehrenamtlichen Unterstützernetzwerks und des Publikum,
• die Entwicklung eines tragfähigen Finanzierungskonzeptes für den eigenen Kulturbetrieb,
• der Aufbau eines Fördervereins,
• die Stärkung der eigenen kommunalen Lobbyarbeit,
• die Ausweitung des Kulturangebots, um z.B. neue Zielgruppen zu erreichen,
• die Durchführung von Beteiligungsprojekten mit der Nachbarschaft, um noch besser auf die konkreten Bedarfe vor Ort eingehen zu können,
• die Verankerung von Zukunftsthemen wie Nachhaltigkeit, kulturelle Teilhabe und Digitalisierung in der eigenen Organisation und dem eigenen Kulturprogramm…

Die Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur Schleswig-Holstein begleitet beratend die soziokulturellen Akteure bei ihren Strukturentwicklungsprozessen. Wir zeigen bereits in der Antragsberatung Chancen und Möglichkeiten auf, stellen im Rahmen eines passgenauen Fortbildungsprogramms das benötigte Know-How bereit, stärken den kollegialen Austausch in mehreren Netzwerktreffen und stehen stets als Ansprechpartnerin auch für Einzelberatungen zur Verfügung.

Wendet euch mit euren Fragen gern an unsere Geschäftsführerin Mieke unter lag@soziokultur-sh.de

Frist: 24. April 2024

Mehr Informationen und Antragsformular auf den Seiten der Landesregierung hier.

nach oben